Ihr letzter Wille ist Ihr gutes Recht.

Wesentliche Dinge sollte man rechtzeitig regeln, damit gesichert ist, dass die eigenen Wünsche im Krankheits- oder Sterbefall respektiert werden. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die dafür notwen­digen Dokumente und Bestimmungen.

Testament | Erbrecht | Vorsorgevollmacht | Vorsorgevertrag | Patientenverfügung

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­keiten ein rechts­kräf­tiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testa­ment“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständ­lich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testa­ment Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinnge­meinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufge­teilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauf­tragen Sie eine Person Ihres Ver­trauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Ver­träge abzuschlie­ßen oder zu kündi­gen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbe­sondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Voll­macht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehö­rigen aber nicht nur emo­tional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zah­lung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versich­erung kombinie­ren. In einem per­sönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem be­han­delnden Arzt Anhalts­punkte dafür, welche ärzt­liche Behand­lung Sie unter welchen Bedin­gungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Infor­mationen zur Patientenverfügung finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wir weisen darauf hin,...

... dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.